AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Ladies & Lord

Grünmattstrasse 1

CH-8405 Winterthur

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt)  gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen des Fotografen. Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Vom Fotografen erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen.

I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
  2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
  3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
  4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte oder online in Computernetzwerken, auf Webseiten gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
  2. Dem Kunden ist der Stil des Fotografen bekannt. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  3. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
  4. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
  5. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

III. Haftung des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
  2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

IV. Bilderrechte

  1. Im allgemeinen
  2. Der Kunde erhält nach erfolgreich abgeschlossenem Auftrag das Bildmaterial je nach gebuchtem Paket entweder in analoger oder digitaler Form. Dem Kunden werden private Nutzungsrechte genehmigt. Für eine kommerzielle Nutzung des Bildmateriales ist eine schriftliche und kostengebundene Zustimmung des Fotografen notwendig.
  3. Bei nicht-kommerziellen Publikationen und Veröffentlichungen des Bildmaterials (alle Medien), ist jeweils die Website des Fotografen www.ladiesandlord.com zu erwähnen. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
  4. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
  5. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
  6. Rechte Dritter
  7. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
  8. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
  9. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
  10. Bilderrechte des Fotografen
  11. Der Fotograf ist alleiniger Urheber.
  12. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Bilder, Filmsequenzen kostenlos zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt für Eigenwerbung auf eigenen Webseiten sowie in seinen Printprodukten zu verwenden (alle Medien).

V. Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind in der aktuellen Preisliste ersichtlich. Alle Preisangaben sind exkl. MwSt.
  2. Für Auftragsarbeiten wie Hochzeiten wird eine Anzahlung fällig, um das Datum zu reservieren.
  3. Die Produktübergabe erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Auftrages.
  4. Die vom Fotografen ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach einem Jahr gelten die Konditionen der aktuellen Preisliste. Eine evtl. Differenz für Erhöhung des Preises wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Gutscheine sind nicht rückerstattungsfähig.

VI. Annulation & Stornogebühren

  1. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
  • 3 Monate vor dem gebuchten Termin: Anzahlung wird einbehalten.
  • 2 Monate vor dem gebuchten Termin: Anzahlung plus 30% der Restsumme.
  • 1 Monat vor dem gebuchten Termin: Gesamtsumme ist fällig.
  1. Termingebundene Aufträge, wie z.B. Hochzeiten etc. werden vom Fotografen mit hoher Sorgfalt so geplant, dass genügend Zeitreserve bei der Anfahrt bleibt. Ist der Fotograf aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe – Force Majeur wie Erdbeben, Vulkanausbrüche, Streiks, Epidemien wie Pandemien etc.) verhindert, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann der Fotograf nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
  2. Stornierung von anderen Fotoaufträgen / Shootings. Bei Stornierung eines Fotoauftrages eine Woche vor dem geplanten Termin werden 100% des gebuchten Preises fällig. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Stornierung erfolgt ist und der Kunde zum gebuchten Termin nicht erscheint.
  3. Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit.
  4. Die Stornogebühren werden via Rechnung eingefordert.

VII. TFP Shootings

  1. Bei TFP Shootings (Time for Print/ictures) welche für beide Parteien unentgeltlich gemacht und dem Foto-Model als Entlohnung die Fotos zu Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings. Der Fotograf  kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.

VIII.  Datenschutz

  1. Zweck der Datenverarbeitung: Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Kunden angeforderten Bestellungen.
  2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt VII/1. genannten Zwecke zu erreichen.
  3. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Fotografen nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
  4. Der Kunde erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.

IX. Archivierung

  1. Der Fotograf archiviert die im Endprodukt enthaltenen Bilder für mindestens 1 bis maximal 2 Jahre. Bei Verlust des Bildmaterials durch den Kunden wird dem Kunden ein Unkostenbeitrag für die Wiederherstellung in Rechnung gestellt.
  2. Nicht im Endprodukt enthaltene Bilder, Filmsequenzen oder andere Entwürfe werden nicht archiviert.
  3. Der Kunde ist für die Langzeit-Archivierung der digitalen Bilddaten verantwortlich.
    Es gilt zu beachten, dass digitale Datenträge etwa alle 5 Jahre neu kopiert werden sollten, um einen Datenverlust bzw. die Unlesbarkeit des Mediums zu vermeiden.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen Kunde und Fotograf ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.
  3. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Juli 2020.

Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.